Medizinprodukteabgabeverordnung: Die Rechtsträger von Krankenstalten sind nur dann abgabepflichtig, wenn sie Medizinprodukte an Letztverbraucher entgeltlich abgeben.
Neuverblisterungsbetriebsordnung: Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend Betriebe, die Arzneimittel neuverblistern und in Verkehr bringen, regelt die für Patientinnen und Patienten maßgeschneiderte Abpackung von Medikamenten-Rationen und ist seit 1.Jänner 2011 in Kraft
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